Nach einer gründlichen Bestandsaufnahme des Kulturerbes zeigt sich, dass der gesamte Kreuzweg Espélugues in einem besorgniserregenden Zustand ist.
Der Kreuzweg von Espélugues auf dem Mont Piédebat im Heiligtum Unserer Lieben Frau von Lourdes bietet eine einzigartige Erfahrung, die Kunst, Spiritualität und Natur miteinander verbindet. Auf einer Strecke von 1.500 Metern, die sich durch Bäume und Felsen schlängelt, illustrieren die 15 Stationen mit 115 Figuren aus Gusseisen, die durchschnittlich zwei Meter hoch sind, die Passion Christi von seiner Verurteilung durch Pontius Pilatus bis zu seiner Grablegung.
Die Skulpturen weisen erhebliche Veränderungen auf: Risse in der strukturellen Beschaffenheit, oxidierte oder perforierte Metallelemente, Materialverluste, sichtbare Armierungen sowie alte, heute ungeeignete Restaurierungen. Die Farben auf den Statuen sind stark beschädigt, häufig abgeblättert oder durch Farbläufe verändert. Darüber hinaus beeinträchtigen die weit verbreitete Vegetation, Moose und Feuchtigkeit die Statuen, ihre Sockel und die Holz- oder Gusseisenkreuze auf Dauer. Zu diesen Schwachstellen kommen noch von Menschen verursachte Beschädigungen hinzu – Graffiti, Votivgaben und verschiedene Verunreinigungen – die die Anfälligkeit dieses einzigartigen Kulturerbes noch verstärken.
Der Kreuzweg von Espélugues wurde 1912 in Auftrag gegeben. Mit seiner Umsetzung wurden das Haus Raffl aus Paris und die Gießerei Durenne aus Sommevoire betraut.
Dieses monumentale Werk, das unter dem Episkopat von Bischof Schoepfer eingeweiht wurde, wurde 1983 durch eine Explosion teilweise beschädigt, die die Figur des Pontius Pilatus an der ersten Station zerstörte. Die Stationen dieses Kreuzwegs, eingebettet in eine außergewöhnliche Naturlandschaft, laden bis heute zu Gebet und Besinnung ein.
Der in seiner Art einzigartige Kreuzweg von Espélugues ist somit ein unverzichtbarer Ort für Pilger, Kunstliebhaber und Geschichtsinteressierte.
All diese Veränderungen beeinträchtigen heute sowohl die strukturelle Stabilität als auch die Lesbarkeit des Kreuzwegs. Das Eindringen von Wasser in Verbindung mit der Entwicklung von Moos und Mikroorganismen beschleunigt die Korrosion der Metallteile und den fortschreitenden Verfall der Materialien.
Die Bestandsaufnahme empfiehlt eine umfassende Maßnahme, die auf einer vollständigen Restaurierung basiert: Sanierung der Bauwerke, strukturelle Konsolidierung, Entfernung alter, ungeeigneter Restaurierungen, dauerhafter Schutz der Oberflächen und Wiederherstellung der bemalten Dekorationen durch wasserabweisende Behandlungen. Ohne ein möglichst rasches Eingreifen könnten diese Veränderungen ein irreversibles Stadium erreichen.
Angesichts des außergewöhnlichen kulturellen, historischen und symbolischen Wertes des Kreuzwegs müssen alle Maßnahmen hochqualifizierten Fachleuten anvertraut werden, die auf die Restaurierung von monumentalen Skulpturen und Gusseisen spezialisiert sind. Ihr Know-how ist unerlässlich, um Behandlungen durchzuführen, die die ursprünglichen Materialien schonen, nachhaltig und reversibel sind und eine vorbildliche Konservierung gewährleisten. Frühere Restaurierungen zeigen die Grenzen und Risiken von Eingriffen durch nicht spezialisierte Handwerker auf.
Das Projekt sieht vor, die Arbeiten noch in diesem Jahr 2026 aufzunehmen, um den Verfallsprozess aufzuhalten und die dauerhafte Erhaltung dieser symbolträchtigen Stätte der Wallfahrtsstätte Unserer Lieben Frau von Lourdes für künftige Generationen zu gewährleisten.
Das Projekt wird von Robin Dupont, Konservator des Kulturerbes des Heiligtums Unserer Lieben Frau von Lourdes, begleitet.

* Rehaussement de la réduction d’impôt pour les dons effectués au profit des associations cultuelles entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022 : vote définitif de la mesure dans la loi de finance rectificative n° 2021-953 du 19 juillet 2021. L’article 18 prévoit que le taux de la réduction d’impôt prévue au 1 de l’article 200 du code général des impôts est porté à 75 % pour les dons et versements, y compris l’abandon exprès de revenus ou produits, effectués entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022, au profit d’associations cultuelles ou d’établissements publics des cultes reconnus d’Alsace-Moselle. Les versements réalisés en 2021 sont retenus dans la limite de 554 euros. Pour les versements réalisés en 2022, cette limite est relevée dans la même proportion que la limite supérieure de la première tranche du barème de l’impôt sur le revenu de l’année 2021. Le montant obtenu est arrondi, s’il y a lieu, à l’euro supérieur. Il n’est pas tenu compte de ces versements pour l’application de la limite de 20 % du revenu imposable. Précision : ce plafond de 554€ est bien distinct de celui dit “amendement Coluche” qui permet de bénéficier d’une réduction à 75% pour certaines associations caritatives et humanitaires dites « organismes d’aide aux personnes en difficulté ». Il est bien possible de cumuler ces deux avantages.