Vermachen, spenden, weitergeben: ein Akt des Glaubens zugunsten der Wallfahrtsstätte von Lourdes
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Als Ort des Gebets, der Heilung, der Hoffnung und des Trostes ist die Wallfahrtsstätte Unserer Lieben Frau von Lourdes ein geistlicher Leuchtturm für die Weltkirche. Indem Sie ihr Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon anvertrauen, setzen Sie Ihr Engagement als Gläubiger fort und tragen dazu bei, die Botschaft Mariens an Bernadette für künftige Generationen weiterzugeben.
Als gemeinnützige Vereinigung ist die Wallfahrtsstätte von allen Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Somit fließen 100 % Ihrer Zuwendung in ihre Aufgaben: Aufnahme von Kranken, Erhaltung der Grotte, Instandhaltung der Gottesdienststätten, Begleitung der Pilger und Unterstützung im Gebet.
Warum der Wallfahrtsstätte von Lourdes etwas vermachen?
Sie haben keine direkten Erben und möchten, dass Ihr Vermögen einem sinnvollen Werk der Kirche zugute kommt.
• Sie möchten Ihr Vermögen vor oft hohen Erbschaftssteuern schützen.
• Sie möchten Ihr Leben in eine geistliche Kontinuität einbinden, indem Sie einen Ort der Marienverehrung unterstützen.
• Sie möchten den christlichen Werten des Glaubens, der Nächstenliebe und der Gastfreundschaft treu bleiben.
„Der Wallfahrtsstätte etwas zu vermachen, ist ein Akt des Glaubens. Es bedeutet, Maria zu vertrauen, damit meine letzte Geste ein lebendiges Gebet sein wird.“
— Zeugnis eines anonymen Spenders
Was kann ich vermachen?
Sie können vermachen oder spenden:
• Immobilien: Wohnung, Haus, Grundstück…
• Bewegliche Güter: Geld, Bankkonten, Wertpapierportfolios, Schmuck, Kunstwerke, Urheberrechte…
• Eine Lebensversicherung, in der die Wallfahrtsstätte als Begünstigte eingesetzt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schenkung, einer Spende und einem Vermächtnis?
• Die Schenkung ist eine sofortige Geste: Sie übertragen einen Geldbetrag oder einen Gegenstand direkt.
• Die Schenkung ist eine notariell beglaubigte Urkunde, die zu Lebzeiten abgegeben wird und mit der ein Vermögenswert sofort auf den Verein übertragen wird.
• Das Vermächtnis tritt mit Ihrem Tod durch ein Testament in Kraft: Sie regeln im Voraus die Aufteilung Ihres Vermögens.
Ein Vermächtnis an die Wallfahrtsstätte von Lourdes
Mit einem Vermächtnis können Sie in Ihrem Testament festlegen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält. Das Testament kann jederzeit geändert werden. Wenn Sie direkte Erben haben, ist diesen gesetzlich ein Pflichtteil vorbehalten. Der Rest kann frei an die Wallfahrtsstätte übertragen werden.
Was ist, wenn ich kürzlich geerbt habe?
Sie können eine Spende aus dem Nachlass tätigen, d. h. einen Teil des Erbes, das Sie gerade erhalten haben, als Geste der Dankbarkeit oder Solidarität weitergeben.
Wie kann man ein Testament ohne Notar aufsetzen?
Es ist möglich, ein eigenhändiges Testament (handschriftlich, datiert und unterschrieben) zu verfassen. Dieses Dokument ist rechtsgültig, wenn es klar formuliert ist. Für mehr Sicherheit können Sie jedoch einen Notar konsultieren oder sich von uns beraten lassen.
Was ist ein Universalvermächtnis?
Der Universalvermächtnisnehmer ist die Person oder Einrichtung, der Sie Ihr gesamtes Vermögen vermachen (mit Ausnahme des Pflichtteils für direkte Erben, falls vorhanden). Die Wallfahrtsstätte von Lourdes kann als Universalvermächtnisnehmer oder als Sondervermächtnisnehmer (für einen bestimmten Betrag oder einen bestimmten Vermögenswert) eingesetzt werden.
Warum sollte man zu Lebzeiten eine Schenkung machen?
Eine Schenkung ist eine freiwillige Handlung, mit der Sie einen Vermögenswert sofort übertragen können. Es ist eine einfache Möglichkeit, die Früchte Ihrer Großzügigkeit noch zu Lebzeiten zu sehen und gleichzeitig bestimmte Steuervorteile zu genießen.
Lebensversicherung: Wie kann man die Wallfahrtsstätte als Begünstigte benennen?
Sie müssen lediglich in der Begünstigtenklausel Ihres Vertrags angeben:
„Le Sanctuaire Notre Dame de Lourdes – 1 Avenue Mgr Théas – 65108 Lourdes Cedex – Frankreich”
Dieses Kapital ist vollständig steuerfrei und wird gemäß Ihrem Willen für die Aufgaben der Wallfahrtsstätte verwendet.
Und wie sieht es steuerlich aus?
Die Wallfahrtsstätte ist als gemeinnütziger Verein von Steuern auf Spenden, Vermächtnisse, Schenkungen und Lebensversicherungen befreit. Es fallen keine Erbschaftssteuern an. Ihre Großzügigkeit kommt somit vollständig und ohne Verlust dem Werk von Lourdes zugute.
Weitere Informationen zu Vermächtnisse, Schenkungen und Lebensversicherungen erhalten
oder rufen Sie uns unter +33 5 62 42 82 82 an.
Vertrauliche Begleitung
Unsere Spenderbetreuung steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, Sie bei Ihren Schritten zu begleiten und Ihnen zu helfen, in Ruhe und im Glauben zu entscheiden.
Direkter Kontakt:
donateur@lourdes-france.com
Tel. +33 5 62 42 82 82
Sanctuaire Notre-Dame de Lourdes – 1 avenue Mgr Théas – 65108 Lourdes Cedex
