Arbeiten zur Gewährleistung der ökologischen Kontinuität

8 August 2025

Seit einigen Jahren werden mehrere Projekte mit Sorgfalt und Engagement durchgeführt, die eine ständige Dynamik der Anpassung und Innovation in der Wallfahrtsstätte Notre-Dame de Lourdes widerspiegeln. Diese Arbeiten zeugen von dem Willen, den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig zukünftige Entwicklungen vorauszusehen. Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Vorhaben vor und beleuchtet deren Bedeutung, Ziele und Ergebnisse.

Das Wasserkraftwerk

Im Jahr 1872 reparierte die Stiftung der Grotte den alten Damm am Gave, um genügend Wasser für eine erste Turbine im Jahr 1897 und eine zweite im Jahr 1899 zu gewinnen. Dies waren die ersten Elemente eines ersten Kraftwerks, das in der gleichzeitig errichteten Druckerei (wo sich heute das CAP befindet) installiert wurde. Mit zwei 90-kW-Dynamos versorgte es die Wallfahrtsstätte mit Strom und lieferte mehr als 40 Jahre lang die Antriebsenergie für die Druckerei.
Bischof Gerlier beschloss 1935 den Bau eines neuen Kraftwerks (ein Umleitungskanal war bereits entlang des Quai Saint-Jean gebaut worden). Es wurde im September 1937 fertiggestellt und am 2. Oktober desselben Jahres von Bischof Gerlier, am Tag vor seiner Abreise zu seinem neuen Amt als Erzbischof von Lyon, gesegnet und eingeweiht.
Zum Fest Unserer Lieben Frau von Lourdes im Jahr 1938 wurde die Wallfahrtsstätte dank der Leistung des neuen Kraftwerks, das durch die Überschwemmungen im Oktober 1937 beschädigt worden war, zum ersten Mal vollständig beleuchtet.
Im Jahr 1949 versorgte das Kraftwerk 40 neue Leuchten. Die Lichtleistung, die so auf dem Gelände verteilt wurde, war fünfmal so hoch wie die der alten Laternen, deren Anzahl übrigens verdoppelt wurde.
Weitere wichtige Arbeiten wurden 1962 am Staudamm des Kraftwerks durchgeführt. Die 2024 durchgeführten Arbeiten waren wirklich notwendig, um den Betrieb unter Berücksichtigung der Umwelt und der ökologischen Kontinuität sicherzustellen.

Im Jahr 2024 wurde das Wasserkraftwerk, das einen Großteil des Stromverbrauchs der Wallfahrtsstätte deckt, renoviert, um die ökologische Kontinuität zu gewährleisten und die Migration der Fischarten im Gave de Pau zu erhalten. Am abfallenden Ufer (Quai Saint-Jean) hat der Rechen die Aufgabe, einen konstanten Durchfluss im Wasserzulaufkanal aufrechtzuerhalten, indem er das Schutzgitter der Turbinen ständig reinigt und die Fischfauna schützt, indem er ihr das Absteigen (Abwandern) an dieser Wasserentnahmestelle erleichtert. Am anderen Ufer ermöglicht eine sogenannte „“Fischtreppe“, bestehend aus stufenförmig angeordneten Becken, den Aufstieg (Aufstieg) der Fischbestände an der Staustufe.
Diese beiden Elemente mussten an die Entwicklung der Fauna und die Erfordernisse ihres Schutzes angepasst und gleichzeitig technisch verbessert werden.
Diese umfangreichen Arbeiten wurden im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt. Dazu mussten beide Teile des Flussbettes nacheinander trockengelegt werden, was durch den Bau provisorischer Deiche ermöglicht wurde. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich auf über 2 Millionen Euro und werden teilweise von der Wasserbehörde Adour Garonne subventioniert.

75% DE VOTRE DON POUR LE SANCTUAIRE DE LOURDES SONT DÉDUCTIBLES DE VOS IMPÔTS*
dans la limite de 554 euros par an.
Au-delà, 66% de déduction (jusqu’à 20% des revenus du contribuable)
 

* Rehaussement de la réduction d’impôt pour les dons effectués au profit des associations cultuelles entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022 : vote définitif de la mesure dans la loi de finance rectificative n° 2021-953 du 19 juillet 2021. L’article 18 prévoit que le taux de la réduction d’impôt prévue au 1 de l’article 200 du code général des impôts est porté à 75 % pour les dons et versements, y compris l’abandon exprès de revenus ou produits, effectués entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022, au profit d’associations cultuelles ou d’établissements publics des cultes reconnus d’Alsace-Moselle. Les versements réalisés en 2021 sont retenus dans la limite de 554 euros. Pour les versements réalisés en 2022, cette limite est relevée dans la même proportion que la limite supérieure de la première tranche du barème de l’impôt sur le revenu de l’année 2021. Le montant obtenu est arrondi, s’il y a lieu, à l’euro supérieur. Il n’est pas tenu compte de ces versements pour l’application de la limite de 20 % du revenu imposable. Précision : ce plafond de 554€ est bien distinct de celui dit “amendement Coluche” qui permet de bénéficier d’une réduction à 75% pour certaines associations caritatives et humanitaires dites « organismes d’aide aux personnes en difficulté ». Il est bien possible de cumuler ces deux avantages.