Das Jugenddorf der Wallfahrtsstätte besteht seit den 1930er Jahren. Ursprünglich als Lagerplatz für Pfadfinder gedacht, bietet es heute eine besonders für Jugendgruppen geeignete Unterkunftsmöglichkeit. Am Rande ihrer Wallfahrt erleben sie hier Geselligkeit, Freundschaft und Hilfsbereitschaft. Derzeit werden alle Gebäude modernisiert.
Das im Herzen der Wallfahrtsstätte Lourdes gelegene Dorf wurde 2023 im Rahmen des groß angelegten Plans Lourdes 2030 einer umfassenden Umgestaltung unterzogen. Als symbolträchtiger Ort der Begegnung für junge Pilger aus aller Welt wird das 15 Hektar große Gelände derzeit einer Reihe ehrgeiziger Modernisierungsmaßnahmen unterzogen, die darauf abzielen, die Infrastruktur zu modernisieren und gleichzeitig den Geist der Einfachheit, Brüderlichkeit und Andacht zu bewahren.
Mehrere wichtige Etappen sind bereits abgeschlossen. Der Place du Village, der neue zentrale Versammlungsplatz, wurde im Juni 2024 eingeweiht, begleitet von der Segnung des Glockenturms der Kapelle Unsere Liebe Frau vom Berge Karmel. In der Nähe steht nun ein brandneuer City-Sportbereich für Gruppen zur Verfügung, die sich dort entspannen und sportlich betätigen möchten.
Im Bereich der Unterkünfte wurden umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt: Das Gebäude „Moulin“ wurde mit Zimmern für Begleitpersonen und separaten Räumen für Minderjährige umgebaut, um Sicherheit und mehr Komfort zu gewährleisten. Auch die Selbstbedienungsgaststätte „Nazareth“ wurde renoviert. Das Gebäude „Cénacle“ wurde umgebaut, um den Anforderungen an die Unterbringung besser gerecht zu werden.
Im Jahr 2025 wurden die Speisesäle renoviert, und das Gebäude „Cana” wird derzeit renoviert, wobei einige Räume umgebaut werden, um Pilger und Begleitpersonen sicher und komfortabel unterbringen zu können (Schaffung von Einzelzimmern mit eigenem Sanitärbereich).
Die kommenden Jahre werden reich an Neuerungen sein. Der Schlafsaal Jean-Luc wird 2026 ebenfalls renoviert. Später sollen die derzeitigen Zelte durch kleinere, aber nachhaltigere und ästhetischere Strukturen ersetzt werden, während die Gebäude Bethléem und Béthanie vollständig saniert werden, um die Aufnahmekapazität zu erhöhen.
Im Jahr 2027 wird die Modernisierung mit der Renovierung der Küchen (Moulin, Bethléem, Belledonne…) und der Anbringung einer neuen, besser lesbaren und an die Vielfalt der Besucher angepassten Beschilderung fortgesetzt.
Über die Infrastruktur hinaus legt das Projekt besonderen Wert auf den Respekt vor der Umwelt. An den rund 600 Bäumen des Geländes wurde eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt. Maßnahmen zur Aufforstung, zum Baumschnitt und zur nachhaltigen Pflege wurden eingeleitet, um das Village des Jeunes zu einem noch grüneren und klimaresistenteren Ort zu machen.
Darüber hinaus unterliegen alle Gebäude einem Programm zur Energieeinsparung: Wärmedämmung, Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Regen- und Grauwassernutzung sowie eine zentrale Steuerung des Verbrauchs über intelligente Systeme. Ein neuer Beleuchtungsplan mit geringem Energieverbrauch wird ebenfalls umgesetzt, um Sichtbarkeit und nächtliche Ruhe in Einklang zu bringen.
* Rehaussement de la réduction d’impôt pour les dons effectués au profit des associations cultuelles entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022 : vote définitif de la mesure dans la loi de finance rectificative n° 2021-953 du 19 juillet 2021. L’article 18 prévoit que le taux de la réduction d’impôt prévue au 1 de l’article 200 du code général des impôts est porté à 75 % pour les dons et versements, y compris l’abandon exprès de revenus ou produits, effectués entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022, au profit d’associations cultuelles ou d’établissements publics des cultes reconnus d’Alsace-Moselle. Les versements réalisés en 2021 sont retenus dans la limite de 554 euros. Pour les versements réalisés en 2022, cette limite est relevée dans la même proportion que la limite supérieure de la première tranche du barème de l’impôt sur le revenu de l’année 2021. Le montant obtenu est arrondi, s’il y a lieu, à l’euro supérieur. Il n’est pas tenu compte de ces versements pour l’application de la limite de 20 % du revenu imposable. Précision : ce plafond de 554€ est bien distinct de celui dit “amendement Coluche” qui permet de bénéficier d’une réduction à 75% pour certaines associations caritatives et humanitaires dites « organismes d’aide aux personnes en difficulté ». Il est bien possible de cumuler ces deux avantages.