Jedes Jahr kommen Tausende von Pilgern auf der Suche nach Gebeten, Trost und Sinn nach Lourdes. Die Wallfahrtsstätte Unserer Lieben Frau von Lourdes ist mehr als nur ein spiritueller Ort, sie hat sich dazu verpflichtet, dass alle diese Erfahrung unter den besten Bedingungen erleben können, unabhängig von ihren körperlichen oder sinnesbezogenen Fähigkeiten.
Schon bei Ihrer Ankunft werden Sie feststellen, wie viel Wert auf Barrierefreiheit gelegt wird. Die wichtigsten Gottesdienstorte sind barrierefrei zugänglich:
Die Erscheinungsgrotte, das Herzstück der Wallfahrt, ist für alle Pilger zugänglich und verfügt über einen Weg, der die wichtigsten Gesten erleichtert: den Felsen berühren, eine Kerze anzuzünden, das Wasser von Lourdes zu trinken.
Die täglichen Prozessionen – die Eucharistische Prozession und die Marianische Lichterprozession – sind so konzipiert, dass jeder daran teilnehmen kann.
Zugangsrampen, Aufzüge und barrierefreie Wege gewährleisten eine einfache Erreichbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
In einigen Basiliken stehen auch Induktionsschleifen und Bildschirme mit Untertiteln zur Verfügung, um Menschen mit Hörbehinderung den Zugang zu den Gottesdiensten zu erleichtern.
Das Informationszentrum des Heiligtums ist eine wahre Drehscheibe für alle: Es bietet einen individuellen Empfang, barrierefreie Pläne (in Papierform und digital) sowie Informationen, die auf alle Arten von Behinderungen zugeschnitten sind, und vermittelt die Ausleihe von Rollstühlen.
Dank der Präsenz des Office chrétien des personnes handicapées (OCH, Service für Menschen mit Behinderungen) findet jeder während der gesamten Pilgerreise ein offenes Ohr, Unterstützung und Begleitung. Dort gibt es insbesondere:
• Rollstuhlverleih, Joëlette-Rollstühle…
• Freiwillige, die den Pilgern zur Seite stehen,
• Unterstützung und Beratung, die auf jede Situation zugeschnitten sind.
Lourdes bietet auch praktische Dienstleistungen, die die Organisation des Aufenthalts erleichtern:
Das Accueil Notre-Dame (Krankenherberge) in Lourdes ist als einladender und inclusiver Ort konzipiert, insbesondere für kranke, gebrechliche oder behinderte Menschen: Mit Hilfe von Mitarbeitern und zahlreichen Freiwilligen, die für die Begleitung geschult sind, stehen diese Pilger im Mittelpunkt seiner Aufgaben. Mit erleichtertem Zugang zu den Gebetsstätten, direktem Zugang zur Erscheinungsgrotte, Rollstuhlverleih, barrierefreien Toiletten, Unterkünften mit behindertengerechten Zimmern sowie einer persönlichen Begleitung für Pilgerinnen und Pilger mit Behinderungen.
Zahlreiche geeignete Unterkünfte (Hotels, barrierefreie Zimmer), die für Pilger mit oder ohne Hilfe konzipiert sind.
Barrierefreie Toiletten und geeignete sanitäre Einrichtungen im gesamten Heiligtum.
Der Santavia-Service, der es Pilgern, die besondere Pflege benötigen, ermöglicht, medizinische Hilfe direkt in ihrer Unterkunft zu erhalten: Pflege, Injektionen, Hilfe bei der Körperpflege usw.
Die Association des Présidents des Hospitalités Francophones (APHF) bietet eine spezielle Begleitung für kranke Menschen und ihre Familien, die auf Ebene jeder kirchlichen Provinz koordiniert wird.
Die Barrierefreiheit endet nicht am Heiligtum: Auch die Verkehrsinfrastruktur ist so konzipiert, dass sie Ihnen die Anreise erleichtert:
Der etwa zehn Minuten entfernte Flughafen Tarbes-Lourdes-Pyrénées bietet behindertengerechte Wege und Hilfe beim Ein- und Aussteigen.
Im Zug bietet der Service „Accès Plus” Menschen mit Behinderung eine kostenlose Begleitung bis zu ihrem Platz im Waggon.
Reservierte und kostenlose Parkplätze stehen für Fahrzeuge mit einem Parkausweis für Personen mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung.
Lourdes ist ein Ort, an dem Glaube, Gastfreundschaft und Barrierefreiheit zusammenkommen, um eine Pilgerreise zu ermöglichen, die für alle zugänglich ist, insbesondere für Menschen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.
Dank einer auf Barrierefreiheit ausgelegten Infrastruktur, menschlicher Begleitung und angepassten Dienstleistungen kann jeder Pilger eine tiefe spirituelle Erfahrung machen … in aller Ruhe.

* Rehaussement de la réduction d’impôt pour les dons effectués au profit des associations cultuelles entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022 : vote définitif de la mesure dans la loi de finance rectificative n° 2021-953 du 19 juillet 2021. L’article 18 prévoit que le taux de la réduction d’impôt prévue au 1 de l’article 200 du code général des impôts est porté à 75 % pour les dons et versements, y compris l’abandon exprès de revenus ou produits, effectués entre le 2 juin 2021 et le 31 décembre 2022, au profit d’associations cultuelles ou d’établissements publics des cultes reconnus d’Alsace-Moselle. Les versements réalisés en 2021 sont retenus dans la limite de 554 euros. Pour les versements réalisés en 2022, cette limite est relevée dans la même proportion que la limite supérieure de la première tranche du barème de l’impôt sur le revenu de l’année 2021. Le montant obtenu est arrondi, s’il y a lieu, à l’euro supérieur. Il n’est pas tenu compte de ces versements pour l’application de la limite de 20 % du revenu imposable. Précision : ce plafond de 554€ est bien distinct de celui dit “amendement Coluche” qui permet de bénéficier d’une réduction à 75% pour certaines associations caritatives et humanitaires dites « organismes d’aide aux personnes en difficulté ». Il est bien possible de cumuler ces deux avantages.